FAQ

Fragen an die Schlichtungsstelle:

Einige Fragen zur Schlichtungsstelle Mobilität werden uns immer wieder gestellt.
Hier finden Sie die Antworten darauf.

1. Für was ist die Schlichtungsstelle Mobilität zuständig?

Wir sind für Streitfälle im öffentlichen Personenfernverkehr zuständig − mit der Bahn, dem Flugzeug, der Fähre oder dem Bus.

Bei Bahnreisen bearbeiten wir Fälle, die den Personenfernverkehr ab 50 km betreffen.
Im Flugverkehr bearbeiten wir alle Flugverkehrsfälle, die bei einem deutschen Luftverkehrsunternehmen gebucht wurden, sowie solche, die in Deutschland starten oder landen.

Wir bearbeiten keine Fälle, die den reinen Nahverkehr unter 50 km betreffen und auch keine Pauschalreise (Flugreise und mindestens eine weitere Leistung, wie Unterkunft oder Transfer des Reiseveranstalters).

2. Wie wende ich mich an die Schlichtungsstelle Mobilität?

Grundsätzlich ist eine Beschwerde bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen Voraussetzung. Sollten Sie mit der Reaktion des Verkehrsunternehmens nicht einverstanden sein, können Sie den vollständigen Sachverhalt an die Schlichtungsstelle Mobilität senden. Erhalten Sie auf Ihre Beschwerde länger als vier Wochen keine Antwort, senden Sie ebenfalls die Unterlagen zu uns. Wichtig sind neben den relevanten Unterlagen, die Schilderung des Sachverhalts und die Möglichkeit, Sie zu erreichen.

Gerne können Sie hier sofort ein Beschwerdeformular ausfüllen und absenden. Bitte hängen Sie die notwendigen Unterlagen (Beschwerde an das Verkehrsunternehmen, das Antwortschreiben, ggf. den weiteren Schriftwechsel und wenn relevant, den Fahrschein, die Reiseverbindung o.ä.) an.

Natürlich können Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen auch gerne an folgende Adresse senden: 

Schlichtungsstelle Mobilität
Postfach 61 02 49
10923 Berlin
Fax: 030-46 99 70-10
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org

3. Wohin kann ich meine Erstbeschwerde senden?

Für Bahnreisen

Bei Beschwerden an die Deutsche Bahn AG wenden Sie sich an den Kundendialog der DB AG:

DB Personenverkehr GmbH
Kundendialog
Postfach 60 07 49
22207 Hamburg
Tel: 01805-19 41 95
www.bahn.de/Kontakt

Haben Sie Beschwerden bzw. Fragen zu Ihrer BahnCard oder ihrem BahnCard-Abo, wenden Sie sich bitte an:

DB Personenverkehr
BahnCard Service
26417 Schortens
Tel: 01805-34 00 35

Sind Sie mit einem Interconnex gereist, können Sie an folgende Adresse schreiben:

Veolia Verkehr GmbH
Connex Kunden Center
Warliner Str. 25
17034 Neubrandenburg
Tel. 01805-10 16 16 
www.interconnex.com

Sind Sie mit Metronom gereist, können Sie an folgende Adresse schreiben:

Metronom
Eisenbahngesellschaft mbH
St.-Viti-Str. 15
29525 Uelzen
Tel: 0581/97164-31
www.der-metronom.de

Haben Sie Probleme im Nahverkehr (bis 50 km), wenden Sie sich bitte an den für Ihre Region zuständigen Regionalen Ansprechpartner Nahverkehr (RAN-Team). 

Für Flugreisen

Den Kundendialog der Fluggesellschaften finden Sie meist auf der Homepage der Fluggesellschaften unter Kontakt.

4. Welche anderen Einrichtungen sind relevant?

Bei Problemen im Nahverkehr in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es zudem die Möglichkeit, sich an eine Ombuds- bzw. Schlichtungsstelle zu wenden. Unter folgenden Adressen können Sie diese Einrichtungen erreichen:

Ombudsstelle Nahverkehr Bayern
c/o VDV-Landesgruppe Bayern
Postfach 202052
80020 München
Tel.: 089-470 24 84
http://www.vdv.de/b_und_b/ombudbayern.html

Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0221-380 9 380
Fax: 0211-380 9 666
nahverkehr@vz-nrw.de
http://www.nahverkehr.nrw.de/ocx2.exe?GP=324

Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg
c/o VDV-Landesgruppe Baden-Württemberg
Postfach 80 10 06
70510 Stuttgart
Tel.: 0711-78852641
Fax: 0711-788552641
email: vdv.bw@mail.ssb-ag.de

Bei Beschwerden, die Pauschalreisen betreffen, empfehlen wir Ihnen, eine Verbraucherzentrale in Ihrer Region zu kontaktieren. Dort finden regelmäßig kostenpflichtige Rechtsberatungen zum Thema Reiserecht statt.

Für Flugverkehrsfälle, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, z.B. bei Problemen während eines Fluges zwischen zwei EU-Ländern außerhalb Deutschlands mit einer nicht-deutschen Airline, wenden Sie sich bitte an das Europäische Verbraucherzentrum (evz) in Deutschland. Die Adressen dazu finden Sie in der folgenden Liste.

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist die Bundesbehörde, die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung der EU zuständig ist. Es nimmt ebenfalls Ihre Beschwerden über Fluggesellschaften auf. Es verfolgt, inwieweit die einzelnen Gesellschaften die o.g. Verordnung einhalten bzw. gegen sie verstoßen. Ggf. leitet es weiterführende Maßnahmen ein. Es ist jedoch nicht zuständig für die Beilegung Ihres Streitfalles. Eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und der betreffenden Gesellschaft wird von uns, der Schlichtungsstelle Mobilität, eingeleitet. Die Aufgaben des LBA und der Schlichtungsstelle unterscheiden sich daher grundlegend nach dem öffentlich-rechtlichen Interesse und dem (individuellen) privat-rechtlichen Interessenausgleich.

Das LBA erreichen Sie hier.

5.  Welche Kosten entstehen mir?

Die Schlichtungsstelle Mobilität ist eine vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanzierte Einrichtung. Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenfrei. Die Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Verfahrens entstehen, wie z.B. Telefon- und Portokosten, tragen die Beteiligten selbst.