Schlichtung

Was ist Schlichtung?

Schlichtung ist ein modernes Konfliktlösungsverfahren, eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ein unparteiischer Dritter (SchlichterIn) erarbeitet einen individuellen Schlichtungsvorschlag und vermittelt so in einem vorhandenen Streitfall.

So funktioniert Schlichtung

Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) verhilft KundInnen im öffentlichen Personenfernverkehr zu ihren Rechten. Die Schlichtungsstelle vermittelt in allen individuellen Streitfällen zwischen Fahrgästen und Unternehmen, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können: Verspätung, Überbuchung, verpasste Anschlüsse, falsche Informationen, zu teure Fahrkarten, zu hohe Gebühren, mangelhafter Service etc.

Was kann Schlichtung?

  • Position der VerbraucherInnen stärken
  • Kundenzufriedenheit erhöhen
  • Strukturelle Defizite offen legen

Stärkung des öffentlichen Personenfernverkehrs:
kundenorientiert, zuverlässig,
attraktiv

In welchen Fällen können Sie sich an uns wenden?

Die SchlichterInnen beim VCD kümmern sich um alle Angelegenheiten, die im öffentlichen Fernverkehr zu Problemen geführt haben. Das heißt: Wir sind nicht zuständig für Pauschalreisen und im reinen Nahverkehr. Als grobe Richtschnur für die Grenze zwischen Nah- und Fernverkehr können Sie eine Reiseentfernung von 50 km ansehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, reichen Sie den Fall bei uns ein und wir prüfen die Angelegenheit. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gibt es bereits Einrichtungen, die Sie bei Problemen im Nahverkehr unterstützen.

Auch bei Konflikten mit Fluggesellschaften bemühen wir uns grundsätzlich um eine Einigung. Dies funktioniert jedoch nur, wenn das betreffende Unternehmen an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt. Lufthansa und Air Berlin lehnen diese Kooperation zur Zeit ab. Dies gilt ebenso für die Fluggesellschaften Germanwings, Easyjet und Ryan Air. Sollten Sie uns entsprechende Probleme jedoch trotzdem schildern wollen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Dokumentation der Missstände im Flugverkehr.

Eine grundlegende Voraussetzung für das Anrufen der Schlichtungsstelle Mobilität ist darüber hinaus, dass Sie sich zunächst direkt beim betreffenden Anbieter beschweren, also dem Bahn-, Bus-, Fähr- oder Flugunternehmen, mit dem es Probleme gab. Hier finden Sie einige Kontaktadressen. Wenn die Reaktion auf Ihre Beschwerde aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend ist, wenden Sie sich an uns. Auch wenn Sie auf Ihre Beschwerde innerhalb von vier Wochen keine Antwort erhalten, können Sie Ihr Anliegen bei uns einreichen.

Ablauf der Schlichtung

Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie direkt von hier aus ein Beschwerdeformular ausfüllen und absenden. Wichtig ist neben der kurzen Schilderung des Vorfalls, dass wir auch die notwendigen Unterlagen zu Ihrem Fall erhalten. Dies sind:

Sie können die Unterlagen einscannen und dem Beschwerdeformular anhängen oder Sie können uns sämtliche Unterlagen per Post oder Fax schicken:

Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
Postfach 61 02 49
10923 Berlin
Fax: 030/469970-10

Sie erreichen uns außerdem telefonisch unter 030/469970-0 von Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr oder per
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org.

Es erfolgt in jedem Fall eine Eingangsbestätigung und eine erste Prüfung des Sachverhalts. Allgemeine Anfragen oder Anliegen, die nicht einem Schlichtungsverfahren zugeführt werden, werden in der Regel innerhalb einer Woche bearbeitet. Bei Fällen, in denen voraussichtliche eine Schlichtung eingeleitet wird, liegt unsere derzeitige Bearbeitungszeit bei 10 bis 12 Wochen. Wir unterbreiten Ihnen und dem betreffenden Verkehrsunternehmen dann ggf. einen Schlichtungsvorschlag. Diesen können Sie und das Unternehmen innerhalb von vier Wochen annehmen oder ablehnen. Kann keine Einigung erzielt werden, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschlagen.

Um keine falschen Hoffnungen zu wecken: Es gibt abweichend von der Regel immer wieder Fälle, die längere Zeit dauern oder nicht zu einer Schlichtung führen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Wir informieren Sie jeweils individuell von Fall zu Fall.
Falls Sie mehr über das Verfahren wissen möchten, lesen Sie bitte unsere Schlichtungsordnung (pdf, 47 kB).

Zum Schluss noch eine Bitte: Für unsere Arbeit sind Rückmeldungen sehr wichtig − gerade von Ihnen als NutzerInnen unseres Angebotes! Wir wären daher dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und uns nach Beendigung Ihres Verfahrens eine kurze Rückmeldung geben.