Verbraucherinfo

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Sie haben eine aus Ihrer Sicht mangelhafte Leistung eines Verkehrsunternehmen erfahren und meinen, einen Anspruch auf Entschädigung zu haben. Die Schlichtungsstelle informiert Sie. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch in Fällen, in denen nach unserer Einschätzung kein Anspruch besteht. Anspruchsgrundlagen und Details dazu finden Sie auf unserer Seite Ihre Rechte.

Im Verlauf der bisherigen Projektlaufzeit zeigt sich ein erheblicher Beratungsbedarf rund um Probleme mit Beförderungsleistungen, z.B. auch dann, wenn geschädigte Verkehrsteilnehmer ein Einigungsangebot vom Verkehrsunternehmen bekommen haben, aber nicht wissen, ob sie es annehmen sollen. Die Schlichtungsstelle klärt auf.

Häufig treten Fahrgäste des Nahverkehrs an die Schlichtungsstelle heran. Mangels Auftrag können die MitarbeiterInnen in diesen Fällen keine Schlichtungsverfahren einleiten. Sie suchen jedoch nach einer Anlaufstelle in der betreffenden Region.

Darüber hinaus gibt die Schlichtungsstelle Mobilität praktische Informationen und Tipps für Ihre Reise, damit unangenehme Situationen und Konflikte im Vorfeld vermieden werden können. Lesen Sie hierzu unsere
Tipps für Ihre Reise.